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Bildung und Teilhabe (BuT)

Beschreibung

Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilnahme am schulischen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

 

Welche Leistungen werden gefördert?

Schulbedarf (Schulbedarfspaket)

Schülerinnen und Schüler erhalten finanzielle Unterstützung für Schulmaterialien.

  • 195 Euro pro Schuljahr 2026
  • 130 Euro zum 01.08. (Schuljahresbeginn)
  • 65 Euro zum 01.02. (zweites Schulhalbjahr)

 

Ausflüge und Klassenfahrten

Übernahme der Kosten für:

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
  • mehrtägige Klassenfahrten

 

Lernförderung

Unterstützung bei schulischen Schwierigkeiten, wenn das Erreichen wesentlicher Lernziele gefährdet ist.

Mittagsverpflegung

Übernahme der Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen in:

  • Schulen
  • Offenen Ganztagsschulen (OGS)
  • Kindertageseinrichtungen
  • Kindertagespflege

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

Zuschüsse für Aktivitäten wie zum Beispiel:

  • Sportvereine
  • Musikschule
  • kulturelle Angebote

 

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), wenn sie oder ihre Eltern folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung)

 

Wichtiger Hinweis zur Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge richtet sich nach der jeweils bezogenen Sozialleistung:

 

Je nach Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • aktueller Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG)
  • Schulbescheinigung
  • Nachweise über entstehende Kosten (z. B. Klassenfahrt, Ausflug)
  • Bestätigung der Schule bei Lernförderung
  • Nachweise über Vereins- oder Kulturangebote

Fachgruppe Soziales

Leistungen sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme zu beantragen.
Eine nachträgliche Bewilligung ist in der Regel nicht möglich.

 

Voraussetzung ist:

  • Bezug einer der genannten Sozialleistungen
  • ein konkreter Bedarf im Bereich Bildung und Teilhabe
  • Antragstellung bei der zuständigen Stelle
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Entscheidung über den Antrag
  • ggf. direkte Abrechnung mit Schule, Einrichtung oder Anbieter

 

Die Antragstellung ist kostenfrei.