BIS: Suche und Detail

Baulastenverzeichnis

Beschreibung

Die untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen.

Baulasten sind, ähnlich wie Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, Einschränkungen, die ein Grundstück belasten (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.). Die BauO NRW verlangt in einigen Fällen eine Belastung (Tun, Dulden oder Unterlassen) öffentlich-rechtlich zu sichern. Das geschieht durch die Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis.

Diese Eintragung muss von dem/der Grundstückseigentümer:in beziehungsweise den Grundstückseigentümern und eventuell durch Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch berechtigten Personen durch Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung genehmigt werden. Die Unterschriften werden von dem/der dazu bestellten Sachbearbeiter:in der unteren Bauaufsichtsbehörde öffentlich beglaubigt. Eine einmal geleistete Verpflichtungserklärung kann nicht mehr zurück genommen werden.

Eingetragene Baulasten können nur "gelöscht" werden, wenn der ursächliche Grund der Eintragung wegfällt. Jede Person, die berechtigtes Interesse nachweist, kann eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Sowohl die Eintragung, die Löschung und die schriftliche Auskunft sind gebührenpflichtig.

  • Entscheidung über die Eintragung einer Baulast,50 Euro bis 250 Euro
  • Entscheidung über die Löschung einer Baulast, 50 Euro bis 250 Euro
  • Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, 50 Euro bis 150 Euro je Grundstück
  • Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, 30 Euro je Grundstück
  • Baulast zur Sicherung eines Stellplatzes, 50 Euro je Stellplatz
  • Baulast zur Anbauverpflichtung, 100 Euro
  • Baulast zur Sicherung gemeinsamer Bauteile, 125 Euro
  • Vereinigungsbaulast für mindestens 2 Flurstücke, 150 Euro
    für jedes weitere zu vereinigende Flurstück, je 50 Euro
  • Erschließungsbaulast (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht), 150 Euro
    sofern nur ein Erschließungsteil betroffen ist (z. B. Leitungsrecht), 100 Euro
  • Bauplanungsrechtliche Bindung, 200 Euro
  • Abstandsflächenbaulast, 250 Euro
  • sonstige Baulast, 50 Euro bis 150 Euro

Überweisung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen