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Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Beschreibung

Berechtigt für den Erhalt eines ermäßigten Nahverkehrsticket sind alle Personen (ohne Alterseinschränkung), die 

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld (SGB II)
  • Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII)
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Wohngeldempfänger

beziehen.

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass 
  • aktueller Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), laufender Leistungen der Kriegsopferfürsorge, Wohngeld

Fachteam Bürgerservice

Das LippeTicket gilt außerhalb des Kreises Lippe auch auf den Lippemobil-Linien von Lügde nach Bad Pyrmont (und zurück) und von Schieder-Schwalenberg nach Steinheim (und zurück) jeweils bis zur letzten Haltestelle.

Voraussetzung für den Erwerb eines SozialTickets (MobiTicket Lippe und MobiTicket one) ist der Erhalt einer Kundenkarte

  • MobiTicket one - 19,00€
  • MobiTicket Lippe - 39,00€

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen