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Wohngeld
Beschreibung
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:
- als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes
- als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob Sie Wohngeld bekommen hängt von 3 Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern
- der Höhe des Einkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wer bekommt kein Wohngeld?
Der/Die Empfänger:in oder Antragsteller:in der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung berücksichtigt werden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.
Wie lange gibt es Wohngeld?
In der Regel für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Wohngeldantrag (Vordruck)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.)
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.
Fachgruppe Soziales
Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. |
Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. |
Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
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Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe Soziales
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-549
- E-Mail:
- e.birincioglu@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-504
- E-Mail:
- s.fuetterer@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-545
- E-Mail:
- a.olfert@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-564
- E-Mail:
- a.stumpf@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-502
- E-Mail:
- v.willmann@lage.de
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- Telefon:
- 0 52 32 601-546
- E-Mail:
- a.katsaros@lage.de