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Wahlhelfer/in
Kurzbeschreibung
Im Jahr 2024 findet die nächste planmäßige Europawahl statt
Beschreibung
Wahlhelfer/innen gesucht!
Im kommenden Jahr finden Kommunalwahlen in NRW und Wahlen zum deutschen Bundestag statt.
Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helfer/innen am Wahltag bewältigt werden kann!
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Wahlhelfer/in kann werden, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz gemeldet ist.
Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstandes?
Zu den Aufgaben gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses
- die Ausgabe der Stimmzettel
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift
Wie sieht der Wahltag aus?
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen, damit letzte Vorbereitungen getroffen werden können.
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Um 17.30 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes erneut zusammen, um ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen und die Wahlniederschrift anzufertigen.
Die Wahlvorstände sind personell so besetzt, dass bei einer Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlvorstandes - darunter die/der Wahlvorsteher/in oder deren/dessen Stellvertreter/in, der/die Schriftführer/in oder deren/dessen Stellvertreter/in und eines Beisitzers/einer Beisitzerin - eine Ablösung erfolgen kann.
Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten.
Für die Unterstützung am Wahltag wird Ihnen je nach wahrgenommener Funktion ein sogenanntes Erfrischungsgeld gewährt.
Fachteam Zentraler Service, Wahlen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe Zentrale Dienste
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Slotta
Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-100
- E-Mail:
- d.slotta@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-108
- E-Mail:
- o.helming@lage.de
-
- Telefon:
- 05232 601-101
- E-Mail:
- m.groppe@lage.de