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Dienstleistungsinformationen
Wahlhelfer:in
Im Jahr 2024 findet die nächste planmäßige Europawahl statt
Wahlhelfer:innen gesucht!
Im Jahr 2024 findet voraussichtlich die nächste planmäßige Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die wahlberechtigten Bürger:innen wählen dann das Europäische Parlament.
Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Lage 19 Wahllokale sowie 7 Briefwahllokale einrichten. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand mit 8 Mitgliedern zu bilden.
Dieser Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher:in, Vertreter:in, Schriftführer:in, Stellvertreter:in und vier Beisitzer:in
Insgesamt werden rund 210 Wahlhelfer:innen benötigt.
Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helfer:innen am Wahltag bewältigt werden kann!
Wer kann Wahlhelfer:in werden?
Wahlhelfer:in kann werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft besitzt, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz gemeldet ist.
Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstandes?
Zu den Aufgaben gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses
- die Ausgabe der Stimmzettel
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift
Wie sieht der Wahltag aus?
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen, damit letzte Vorbereitungen getroffen werden können.
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Um 17.30 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes erneut zusammen, um ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen und die Wahlniederschrift anzufertigen.
Die Wahlvorstände sind personell so besetzt, dass bei einer Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlvorstandes - darunter die/der Wahlvorsteher:in oder deren/dessen Stellvertreter:in, der/die Schriftführer:in oder deren/dessen Stellvertreter:in und eines Beisitzers/ einer Beisitzerin - eine Ablösung erfolgen kann.
Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten.
Für die Unterstützung am Wahltag wird Ihnen ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gewährt.
Fachgruppe Zentraler Service, Wahlen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Fachgruppe Zentrale Dienste
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Detlef Slotta
Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-100
- E-Mail:
- d.slotta@lage.de
-
- Telefon:
- 05232 601-108
- E-Mail:
- o.helming@lage.de
-
- Telefon:
- 05232 601-101
- E-Mail:
- m.groppe@lage.de