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Wahlhelfer/in

Kurzbeschreibung

Im Jahr 2024 findet die nächste planmäßige Europawahl statt

Beschreibung

Wahlhelfer/innen gesucht!

Am 09. Juni 2024 findet die nächste planmäßige Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland statt. Die wahlberechtigten Bürger/innen wählen dann das Europäische Parlament.

Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Lage 17 Wahllokale sowie 5 Briefwahllokale einrichten. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand mit einem/r Wahlvorsteher/in als Vorsitzende/n, seinem/ihrer Stellvertreter/in und weiteren drei bis sieben Beisitzer/innen zu bilden. Für die Europawahl bestehen die Wahlvorstände in Lage somit aus einem/r Wahlvorsteher/in, Vertreter/in, Schriftführer/in, Stellvertreter/in und bis zu vier Beisitzer/innen.

Insgesamt werden rund 160 Wahlhelfer/innen benötigt.

Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helfer/innen am Wahltag bewältigt werden kann! 

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Wahlhelfer/in kann werden, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die einer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptsitz gemeldet ist.

Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstandes?

Zu den Aufgaben gehören:

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses
  • die Ausgabe der Stimmzettel
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift

Wie sieht der Wahltag aus?

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen, damit letzte Vorbereitungen getroffen werden können.

Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.

Um 17.30 Uhr kommen alle Mitglieder des Wahlvorstandes erneut zusammen, um ab 18.00 Uhr die Stimmen auszuzählen und die Wahlniederschrift anzufertigen.

Die Wahlvorstände sind personell so besetzt, dass bei einer Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern des Wahlvorstandes - darunter die/der Wahlvorsteher/in oder deren/dessen Stellvertreter/in, der/die Schriftführer/in oder deren/dessen Stellvertreter/in und eines Beisitzers/einer Beisitzerin - eine Ablösung erfolgen kann.

Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten.

Für die Unterstützung am Wahltag wird Ihnen je nach wahrgenommener Funktion ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 75 Euro gewährt.

 

Fachteam Zentraler Service, Wahlen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen