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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Aktueller Hinweis: Umstellung auf den digitalen Fischereischein

Das Land Nordrhein-Westfalen führt zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein ein. Bitte beachten Sie für die Stadt Lage folgende Regelungen:

  • Neues Verfahren ab Juli 2026: Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital über das Serviceportal.nrw stellen. Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.
  • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
  • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit.
  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Ab dem 1. Juli 2026 wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt.

Wichtiger Hinweis zum Stichtag:
Fischereischeine alter Art können letztmalig bis zum 30. Juni 2026 von der Stadt Lage ausgestellt werden. Der bisherige Online-Service wird zum 26.06.2026 deaktiviert.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung der Landesregierung.

Beschreibung

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um in Lage angeln zu dürfen, das heißt, wer die Fischerei / das Angeln ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Den Fischereischein gibt es für Personen ab dem 14. Lebensjahr nach erfolgreich abgeschlossener Fischerprüfung.

Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

Der Fischereischein kann für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum.
Die Gültigkeit des Fischereischeins beginnt mit Antragsdatum und endet mit dem Ende des laufenden Jahres.
Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2021 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende – 01.09.2021 bis 31.12.2025.

Bei Verlust des Fischereischeins stellt der Bürgerservice einen Ersatzfischereischein aus.

Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Außerdem ist ein Mindestalter von dreizehn Jahren vorgeschrieben. 

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Fischereischeins:

  • Ein aktuelles Lichtbild
  • Das Prüfungszeugnis über die Ablegung der Fischerprüfung
    (Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, stellt der Kreis Lippe eine Zweitschrift aus, sofern die Fischereiprüfung bei der dortigen Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde)


Bei Verlängerungen von Fischereischeinen:

  • Fischereischein 
  • Ein aktuelles Lichtbild (wenn der Fischereischein kein freies Feld zum Verlängern mehr aufweist)

Fachteam Bürgerservice

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Lippe anzufordern.
Sie sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.

Sie haben die Möglichkeit, den Fischereischein online oder persönlich im Bürgerservice zu beantragen. Die Abholung erfolgt in jedem Fall persönlich, da eine Unterschrift des Fischereischein-Inhabers notwendig ist.

Zur persönlichen Beantragung und zur Abholung eines online beantragten Fischereischeins müssen Sie ein Lichtbild (Passfoto) mitbringen. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bürgerservice werden dann Ihr Lichtbild in den Fischereischein einheften. 

  • Jugendschein - 8 EUR (incl. 4 EUR Fischereiabgabe)
  • Jahresschein - 16 EUR (incl. 8 EUR Fischereiabgabe)
  • Fünfjahresschein - 48 EUR (incl. 24 EUR Fischereiabgabe)
  • Ersatz-Fischereischein - 10 EUR
  • Sonderfischereischein - 16 EUR (incl. 8 EUR Fischereiabgabe)

Für die Verlängerung von Fischereischeinen entstehen Gebühren in gleicher Höhe wie bei der Erstausstellung der Dokumente.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen