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Sorgeerklärung

Beschreibung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben – eine Erklärung, dass sie die Sorge für Ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen.  

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben. Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.

 

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder
  • Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Fachteam Verwal. Jugend, Kindergärten

Das Kind muss noch minderjährig sein.

Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt.

  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Vaterschaft ist wirksam anerkannt
  • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein
  • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen
  • Die Eltern müssen persönlich erscheinen
  • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch
    Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dem Jugendamt bei der Terminvergabe mit, dass Sie einen Dolmetscher benötigen.
    Für einen Besuch beim Notar, müssen Sie ggfls. einen Dolmetscher mitbringen, dieser darf nicht mit den Eltern des Kindern verwandt oder verschwägert sein.

Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten gemeinsam. In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

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