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Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Grund­sätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraus­setzun­gen ist es möglich, eine Ermäßi­gung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice oder Sie können den Onlineservice der Gebühreneinzusgszentrale nutzen. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf die weiterführenden Informationen.

Fachteam Bürgerservice

Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.

Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung,
  • Namensänderung,
  • neue Kontoverbindung oder
  • andere Zahlungsweise

Der Bürgerservice erhebt für die weitere Verarbeitung des Antrages eine Gebühr in Höhe von 7,70 Euro.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen