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Fundsachen

Beschreibung

Fundsache

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro (Bürgerservice) anzuzeigen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Die Fundsache wird vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben.

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den/die Eigentümer:in, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält der/die Eigentümer:in Nachricht vom Fundbüro. Der/Die Finder:in, der/die übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der/die Eigentümer:in nicht bekannt geworden ist.

Wird der/die Eigentümer:in bekannt, so steht dem/die Finder:in die Zahlung eines Finderlohns durch den/die Eigentümer:in in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500,00 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500,00 Euro zu.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der/die Besitzer:in sich bis dahin nicht gemeldet hat.

Bitte erkundigen Sie sich im Bürgerservice, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde. Bitte berücksichtigen Sie hierbei aber, dass Fundsachen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen erreichen.
 

Fundtiere

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer:in meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der/Die Finder:in hat den Fund unverzüglichen dem/der Eigentümer:in bzw. bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.

Fachteam Bürgerservice

Fundsachen, die nach sechs Monaten nicht abgeholt wurden, werden öffentlich versteigert. 

Die Termine für die Fundsachenversteigerungen werden auf der Internetseite der Stadt Lage unter “Bekanntmachungen“, in der Lippischen Landeszeitung und im Postillon öffentlich bekannt gemacht.

Weitere Fundannahmestellen:

  • Außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden
  • Sie haben im Zug oder auf dem Bahnhof etwas verloren? Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden. Telefon Deutsche Bahn AG 01805/ 99 05 99
  • Wenn Sie in einem der Linienbusse der BVO etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an die BVO.

Diese Gebühr fällt an, sobald der/die Eigentümer:in bzw. der/die Finder:in nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist die Fundsache entgegennehmen möchte.

Die Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen ist gem. der Tarifstelle 9 der Verwaltungsgebührenordnung NRW bis zu einem Wert von 25 € kostenfrei.

Bei über diesen Betrag hinaus gehenden Fundsachen sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:

  •      25,01 € bis    150,00 € =    5,00 € Gebühr
  •    150,01 € bis    500,00 € = 10,00 € Gebühr
  •    500,01 € bis 1.000,00 € = 15,00 € Gebühr
  • 1.000,01 € bis 1.500,00 € = 30,00 € Gebühr

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