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Dienstleistungsinformationen
Kinderreisepass
Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass.
Seit dem 01. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen verringert. Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Die Gültigkeit ändert sich wie folgt:
Alte Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellung
Neue Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung
Außerdem wird sich dies auch auf die Verlängerung auswirken.
Bis jetzt war auch eine Verlängerung von 6 Jahren möglich, dies ändert sich ebenfalls auf nur noch 1 Jahr.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses bringen Sie bitte Ihr Kind mit. Darüber hinaus wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild und die Geburtsurkunde benötigt.
Falls ein älteres Dokument (alter Kinderreisepass - ob bereits abgelaufen oder noch gültig ist hier egal) für das Kind existiert, bringen Sie dieses bitte auch mit
Der Antrag muss von beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten eigenhändig unterschrieben werden.
Bei der Ausstellung von Dokumenten an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ausweisdokument aller vorsprechenden Elternteile (persönliche Vorsprache)
- Geburtsurkunde oder Familienbuch (bei erstmaliger Beantragung)
- Zustimmungserklärung beider Elternteile
- Bei Geschiedenen: Original-Sorgerechtsbeschluss
- Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und ein Teil verweigert seine Unterschrift, kann beim zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss für die alleinige Beantragung des Kinderreisepasses angefordert werden
- Sind andere Personen beteiligt (Kinderheim, Betreuung etc.) ist die Person antragsberechtigt, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat
Fachteam Bürgerservice
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt. |
- Hauptwohnsitz in Lage
- Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und muss jünger als 12 Jahre alt sein
- Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Die Neuausstellung eines Kinderreisepass kostet 13,00 Euro.
Die Verlängerung oder Lichtbildaktualisierung des Kinderreisepasses kostet 6,00 Euro.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Fachteam Bürgerservice
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- Telefon:
05232 601-330 - Fax:
05232 601-9330 - E-Mail:
infobs@lage.de
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Zuständige Kontaktpersonen
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- 05232 601-330
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- buergerservice@lage.de