BIS: Suche und Detail

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Es wird unterschieden zwischen einer

  • einfachen Melderegisterauskunft und einer
  • erweiterten Melderegisterauskunft.

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht oder
  • letzte bekannte Anschrift.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
  • Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder Geburtsdatum der gesuchten Person
    (Sonst kann wegen Namensgleichheit keine Auskunft erteilt werden)
  • bei erweiterter Auskunft: Vollstreckungstitel in Kopie, soweit vorhanden

Fachteam Bürgerservice

  • Sie können sich gebührenfrei darüber informieren, welche Daten über Sie im Melderegister der Stadt Lage gespeichert sind.
  • Sie haben ein kostenfreies WIDERSPRUCHSRECHT gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
  • Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer EINWILLIGUNG erteilen. Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre EINWILLIGUNG erteilt haben.
  • Nach dem Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, eine erweiterte Melderegisterauskunft.

Sie können eine Melderegisterauskunft elektronisch, persönlich oder schriftlich im Bürgerservice beantragen.

  • 11,00 Euro für eine einfache Auskunft
  • 15,00 Euro für eine erweiterte Auskunft
  • 25,00 Euro für eine Auskunft aus der Altdatei für Daten von vor 1986
  • 25,00 Euro für eine Auskunft mit vorangegangenen örtlichen Ermittlungen

Sollte die von Ihnen gesuchte Person nicht in Lage gemeldet sein, wird auch für eine Negativauskunft die entsprechende Gebühr erhoben.

Für eine/n Vermieter:in ist eine Melderegisterauskunft gebührenfrei.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

giropay

Visa Karte

Paypal

Mastercard