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Kampfmittelprüfung und Beseitigung

Beschreibung

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
 
Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):

  • Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
  • Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
  • ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers

Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):

  • Maßstab in der Regel 1:1000
  • Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
  • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
  • eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
  • Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/ Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
  • Erdeingriffe in neuen Trassen/ Baugruben sind rot zu kennzeichnen
  • Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen, etc.

Fachteam Bauordnung

  • Für die Fläche liegt eine Luftbildauswertung auf das Vorhandensein von Kampfmitteln vor
  • Die Luftbildauswertung hat Hinweise auf Kampfmittel ergeben
  • Sie planen Spezialtiefbaumaßnahmen gemäß dem Merkblatt für Baugrundeingriffe
  • Der konkrete Beginn der geplanten Maßnahmen steht zum Zeitpunkt der Antragstellung fest

Die Antragstellung ist kostenfrei.
Die Kosten für Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen, feststellenden Bodeneingriff und Räumung von Kampfmitteln trägt das Land NRW.

Die Kosten für alle die Kampfmittelbeseitigung vor- und nachbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen wie z. B. die Vorbereitung der abzusuchenden Fläche (Freischnitt von Bewuchs, Einmessen von Geländepunkten, Abtrag des Oberbodens bis zum gewachsenen Boden) und andere erforderliche Maßnahmen trägt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer.

Die Kosten sind aber immer abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen.

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