Brauchtumsfeuer

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Dienstleistungsinformationen

Brauchtumsfeuer

Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Die Genehmigung erfolgt durch das Ordnungsamt.

  • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
  • Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan

Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

  • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
  • Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
  • Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen

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