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Brauchtumsfeuer
Kurzbeschreibung
Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
Beschreibung
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Die Genehmigung erfolgt durch das Ordnungsamt.
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan
Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr und Feuerschutz
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
- Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
- Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Malte Begemann
Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-321
- E-Mail:
- m.begemann@lage.de