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Vorläufiger Personalausweis

Kurzbeschreibung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Mai 2025 lediglich digitale Lichtbilder verwendet werden können. Fotos in Papierform können nicht mehr angenommen werden.

Beschreibung

Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.

  • Ein aktuelles, biometrietaugliches, digitales Lichtbild von einem zertifizierten Fotografen. Alternativ kann das Lichtbild direkt im Bürgerservice der Stadt Lage für 6,00 €  von Ihnen gemacht werden
  • Ihren bisherigen Personalausweis - hilfsweise den Reisepass, falls der bisherige Personalausweis nicht aufzufinden ist
  • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei einer Erstausstellung den Kinderreisepass falls vorhanden
  • Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren

Fachteam Bürgerservice

Wird sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys

Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt (etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen nicht folgen können). Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.

10,00 Euro.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen