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Vergnügungsteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer ist eine auf das Einspielergebnis der angemeldeten Geldspielgeräte und die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte bezogene Gemeindesteuer. Sie wird ferner bei Tanzveranstaltungen bezogen auf die Teilnehmerzahl oder die Raumgröße erhoben. Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind an- bzw. abzumelden; Tanzveranstaltungen bedürfen der rechtzeitigen Anmeldung.

Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

  • Geld- und Unterhaltungsspielgeräte sind bei der Aufstellung unverzüglich anzumelden. 
  • Tanzveranstaltungen müssen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden.

Für die An- und Abmeldung entstehen keine Gebühren.

Die zu entrichtende Steuer bestimmt sich nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lage.

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