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Genehmigung zum Lagern und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Beschreibung

Außerhalb von Silvester (31.12. - 01.01. jeden Jahres) dürfen Feuerwerke in Lage nur noch von zugelassenen Feuerwerkern nach Übermittlung einer entsprechenden Anzeige abgebrannt werden.

Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen werden von der Stadt Lage aus Sicherheits- und Emissionsgründen seit einigen Jahren nicht mehr erteilt.

Sollten Sie also anlässlich einer besonderen Feier ein Feuerwerk planen, wenden Sie sich bitte an gewerbliche und zugelassene Feuerwerker; diese werden die vorgeschriebene Anzeige bei der Stadt Lage erhalten.

Bedenken Sie jedoch, dass auch für ein derartiges Feuerwerk die Bestimmungen der Nachtruhe gelten, sodass es in der Regel bis 22.00 Uhr beendet sein muss.

Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

Auf Antrag kann eine Genehmigung zum Lagern pyrotechnischer Gegenstände erteilt werden. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach § 7 SprengG zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie ein sicherer Lagerort, der die Voraussetzungen der 2. Sprengstoffverordnung erfüllt.

Je nach Lagergruppe und Menge sind Schutzabstände zu benachbarten Gebäuden und Verkehrswegen einzuhalten. Diese werden je nach Lagergruppe über eine Formel nach dem Anhang 1 der 2. Sprengstoffverordnung berechnet.

  • Verwaltungsgebühren i.H.v. 60,00 €

Bargeldlose Zahlung

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