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Anzeige der Nutzungsaufnahme

Beschreibung

Bevor Sie Ihr neues Gebäude nutzen wollen, muss die bauliche Anlage abgenommen werden. Hierzu muss die Anzeige über die abschließende Fertigstellung nach § 84 Absatz 1 und 2 BauO NRW eingereicht werden. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme muss in der Regel mindestens 2 Wochen vorher bei der Baubehörde schriftlich eingegangen sein. Zur Terminabsprache ist die Angabe einer Telefonnummer hilfreich.

Auch für Gebäude, die verfahrensfrei erstellt werden konnten, muss eine Nutzungsaufnahme angezeigt werden, siehe hierzu das Formular Anzeige über die Fertigstellung eines genehmigungsfreien Bauvorhabens.

In der Anzeige zur Nutzungsaufnahme geben Sie an:

  • Wer der Bauherr ist
  • Um welches Bauvorhaben es sich handelt
  • Die Adresse des Baugrundstücks
  • Tag der Nutzungsaufnahme
  • Nummer und Datum der Baugenehmigung
  • Eventuelle Standsicherheitsbescheinigung
  • Eventueller Brandschutznachweis

Fachteam Bauordnung