Anzeige der Nutzungsaufnahme
Beschreibung
Bevor Sie Ihr neues Gebäude nutzen wollen, muss die bauliche Anlage abgenommen werden. Hierzu muss die Anzeige über die abschließende Fertigstellung nach § 84 Absatz 1 und 2 BauO NRW eingereicht werden. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme muss in der Regel mindestens 2 Wochen vorher bei der Baubehörde schriftlich eingegangen sein. Zur Terminabsprache ist die Angabe einer Telefonnummer hilfreich.
Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 63 BauO NRW 2018 sind formlos, gerne per Mail bei dem/ der zuständigen Sachbearbeiter*in anzuzeigen.
In der Anzeige zur Nutzungsaufnahme geben Sie an:
- Wer der Bauherr ist
- Um welches Bauvorhaben es sich handelt
- Die Adresse des Baugrundstücks
- Tag der Nutzungsaufnahme
- Nummer und Datum der Baugenehmigung
- Eventuelle Standsicherheitsbescheinigung
- Eventueller Brandschutznachweis
Fachteam Bauordnung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachteam Bauordnung
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-635
- E-Mail:
- i.ploeger@lage.de
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Frau Nina Kruel
Fachteamleitung- Telefon:
- 05232 601-631
- E-Mail:
- n.kruel@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-634
- E-Mail:
- c.naeini@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-636
- E-Mail:
- c.kirchgaessner@lage.de