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Anzeige der Nutzungsaufnahme

Beschreibung

Bevor Sie Ihr neues Gebäude nutzen wollen, muss die bauliche Anlage abgenommen werden. Hierzu muss die Anzeige über die abschließende Fertigstellung nach § 84 Absatz 1 und 2 BauO NRW eingereicht werden. Die Anzeige der Nutzungsaufnahme muss in der Regel mindestens 2 Wochen vorher bei der Baubehörde schriftlich eingegangen sein. Zur Terminabsprache ist die Angabe einer Telefonnummer hilfreich.

Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 63 BauO NRW 2018 sind formlos, gerne per Mail bei dem/ der zuständigen Sachbearbeiter*in anzuzeigen.

 

In der Anzeige zur Nutzungsaufnahme geben Sie an:

  • Wer der Bauherr ist
  • Um welches Bauvorhaben es sich handelt
  • Die Adresse des Baugrundstücks
  • Tag der Nutzungsaufnahme
  • Nummer und Datum der Baugenehmigung
  • Eventuelle Standsicherheitsbescheinigung
  • Eventueller Brandschutznachweis

Fachteam Bauordnung

Zuständige Einrichtungen