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Bibliotheksausweis

Kurzbeschreibung

Mit uns schlagen Sie in Lippe eine neue Seite auf

Beschreibung

„Herzlich willkommen in der Stadtbücherei Lage!

Persönlichkeit und Service zeichnen unsere Bücherei aus.

Wir haben 22 Stunden in der Woche geöffnet und bieten ein breites Sortiment an - inklusive Bücher und CDs, DVDs, Zeitschriften, Tonies sowie eMedien, welche im Laufe des Jahres stetig erweitert und aktualisiert werden.

Verschiedene Sitzmöglichkeiten laden zum Verweilen und 3 PC's zum Surfen ein.
Ein Drucker/Kopierer steht zudem zur Verfügung.

15.000 Medien (DBS: Stand vom 31.12.2023) stehen vor Ort für alle Altersgruppen bereit.

Darunter sind Kinder- und Jugendliteratur, Belletristik, Sachbücher, CDs, DVDs, Tonies und laufende Zeitschriften-Titel im Abonnement sowie Millionen eMedien zum Herunterladen.  

Denn: Leseausweisinhaber*innen dürfen gerne vier digitale Dienste nutzen: Onleihe OWL, Tigerbooks, Freegal Music und Brockhaus

Die Ausleihen 2023 beliefen sich auf 55.012 Medien:
darunter Ausleihen von eMedien: 16.835 (DBS: Stand vom 31.12.2023)

 

 

Mehrere Zeitungen/Zeitschriften laden zum Lesen in der Stadtbücherei ein: Lippische Landeszeitung/Frankfurter Allgemeine/Bunte/Gala/Kicker/Minecraft/Mädchen/…

Im vergangenen Jahr wurden 1009 neue Medien in den Bestand aufgenommen. Eine kleine so genannte „Bibliothek der Dinge“ mit größtenteils Robotern existiert.

 

Der Anschluss an den Leihverkehr ist gegeben.

 

Die Stadtbücherei feiert 2024 ihren 100. Geburtstag mit vielen Veranstaltungen und Aktionen!

Das Team der Stadtbücherei freut sich auf Ihren Besuch!

  • Personalausweis

Bei unter 18-Jährigen:

  • Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung eines Elternteils inkl. Unterschrift

Fachteam Stadtbücherei

  • Ausleihe aller Medien vor Ort für vier Wochen (inkl. CDs, DVDs, Tonies, Zeitschriften, etc.)
  • Eine Jahreskarte für Erwachsene kostet 15 Euro
  • Schüler:innen, Studierende, Auszubildende ab 18 Jahren (ermäßigt) 7,50 Euro
  • Einmalige Nutzung 1,50 Euro

Von der Jahresgebühr befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
  • Behörden und Institutionen,
  • Sozialhilfeempfänger:innen und Arbeitslose (bei Vorlage des Berechtigungsnachweises) 

Bargeldzahlung