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Sondernutzung nach §18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
Beschreibung Beschreibung
Für Arbeiten im öffentlichen Raum, muss die Stadt Lage als Baulastträger eine Genehmigung erteilen. Für die Leitungsverlegung wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt, um Arbeiten im Gehweg, oder auch im Straßenraum tätigen zu dürfen. Für die Ausführung muss eine Fachfirma beauftragt werden.
- Lageplan mit Skizze, zur Erläuterung der Art, Weise und Lage der geplanten Verlegung
- Verlegungszeitraum
- Leitungspläne
Fachteam Straßen, Sportplätze und Friedhöfe
- Mitteilung des Baubeginns 14 Tage vorher
- Mitteilung der Fertigstellung max. 4 Wochen nach Abschluss
14 Tage
Bedingungen und Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen
Die Genehmigung kostet 52,00 Euro.
Überweisung
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 05232 601-686
- E-Mail:
- m.stotz@lage.de