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Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Beschreibung

Im Gewerbezentralregister werden Vergehen gegen das Gewerberecht erfasst.
Gewerbetreibende benötigen im Rahmen verschiedener Behördenverfahren einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wenn Sie in Lage mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihr Gewerbesitz in Lage ist, erhalten Sie den gewünschten Auszug im Bürgerservice.

Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es z. B. von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird.

Wer kann einen Auszug aus dem GZR beantragen?

  • Einzelpersonen
  • Juristische Personen

Zentralregisterauszüge müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden.

Beantragung durch Privatpersonen:
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie persönlich im Bürgerservice beantragen.
Der/Die Antragsteller:in muss persönlich vorsprechen, sich ausweisen können und, wenn er/sie als gesetztliche/r Vertreter:in handelt, seine Vertretungsvollmacht nachweisen.
Eine Vertretung durch Ehegatten oder Rechtsanwalt:in ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben. Die Auskunft enthält alle Entscheidungen, die im Gewerbezentralregister über den/die Antragsteller:in gespeichert sind.

Auskünfte zur unmittelbaren Vorlage bei einer Behörde werden direkt an die Behörde übersandt. Dazu ist bei der Beantragung die Anschrift der Behörde anzugeben. Auskünfte für private Zwecke werden an den/die Antragsteller:in übersandt.

Beantragung durch juristische Personen:
Der/Die gesetzliche Vertreter:in der juristischen Personen und Personenvereinigungen stellt persönlich den Antrag im Allgemeinen beim für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständigen Ordnungsamtes.
Eine Vertretung durch eine dritte Person ist nicht möglich!
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, wobei die Anzahl der Auskünfte nicht begrenzt ist. Jedoch wird je Anfrage die volle Gebühr erhoben.

  • Personalausweis oder Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • Handelsregisterauszug, wenn es sich bei dem/der Antragsteller:in um eine juristische Person handelt
  • Ggfs. Vereinsregister-oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Ggfs. Vollmacht

Fachteam Bürgerservice | Fachteam Allg. Ordnung, Verkehr und Feuerschutz

Es dauert etwa 10 Tage, bis die Gewerbeauskunft der Behörde oder dem/der Antragsteller:in vorliegt.

Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn ausgestellt und in der Regel nach 2 - 3 Wochen zugesandt.

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.