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Hund an-/abmelden

Kurzbeschreibung

Sie möchten einen Hund anmelden, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), dann melden Sie diesen bitte über folgende Dienstleistung an: Hundehaltung anzeige-/erlaubnispflichtiger Hunde

Beschreibung

Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.

  • Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
  • Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde.
    Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück.
  • Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an eine/n andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Lage abgeben.

Die An-/Abmeldung können Sie elektronisch oder persönlich im Bürgerservice erledigen.

Hund anmelden:

  • Persönliche Angaben des Halters
  • Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
  • ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
    (sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)

Hund abmelden:

  • Persönliche Angaben des Halters
  • Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
  • Aktuelle Hundesteuermarke

Fachteam Bürgerservice

Verschmutzungen im Stadtbild durch Hundekot sind nicht nur unappetitlich und Anlaß zu ständigem Ärger, Umfragen zufolge ist das Thema Hundekot ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung des Sauberkeitsgrades von Straßen und Gehwegen.

Den meisten Hundebesitzer:innen ist es vermutlich nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist, die Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner auch selbst zu entfernen. Wer seinem Hund erlaubt, sein Geschäft auf öffentlichem Gelände zu hinterlassen, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Um diese Verschmutzungen zu vermeiden, erhalten Sie Hundekotbeutel kostenlos im Bürgerservice der Stadt Lage. Nutzen Sie also das kostenlose Angebot und tragen Sie zur Erhaltung eines sauberen und gepflegten Stadtbildes bei.

Hunde Anmeldung:

Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr, wenn

  • ein Hund gehalten wird 72,00 Euro
  • zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 111,00 Euro
  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 579,00 Euro
  • zwei oder mehr gefährliche Huned gehalten werden 693,00 Euro

Bei einer Anmeldung eines Anzeigepflichtigen Hundes beim Ordnungsamt (großer Hund, gefährlicher Hund) ist eine einmalige Gebühr i.H.v. 25,00 Euro zu entrichten. 


Hunde Abmeldung:

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

Verlust der Hundesteuermarke:

Die Gebühr für den Ersatz von verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken beträgt 5,50 Euro.

SEPA-Lastschrift

Überweisung