Schülerbeförderung
Beschreibung
Für den Weg zwischen Schule und Wohnsitz können den Schülerinnen und Schülern Kosten entstehen und zwar dann, wenn der Schulweg eine bestimmte Länge überschreitet. Diese Schülerfahrtkosten werden vom Träger der besuchten Schule übernommen.
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträger, es besteht keine Pflicht zur Beförderung. Der Schulträger entscheidet auch über das zweckmäßigste Verfahren.
Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Der Antrag muss einmalig bei Aufnahme an der Schule im Sekretariat rechtzeitig rechtzeitig vor Schuljahresbeginn gestellt werden. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Die berechtigten Schüler:innen erhalten dann Schülermonatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr. Bewilligungszeitraum ist jeweils das Schuljahr.
Bei Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen (z. B. Umzug oder Schulwechsel) sind bereits erhaltene Schülermonatskarten unverzüglich an das Schulsekretariat zurück zu geben.
Fachgruppe Schule und Sport
Bei Verlust einer Schüler-Fahrkarte kann in Ausnahmefällen, gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr bei der OWL-Verkehr GmbH, ein Ersatz geleistet werden. Die Schülerfahrkarte gilt für die Dauer eines Schuljahres.
Der Geltungsbereich der Schülerfahrkarten ist durch die aufgedruckte Tarifzone festgelegt. Die Fahrkarte kann an sieben Tagen in der Woche zu jeder Zeit genutzt werden.
Info zum SchülerTicket Westfalen für nichtanspruchsberechtigte Schüler*innen ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Stadt Lage als Schulträger wird das SchülerTicket Westfalen ab dem Schuljahr 2026/27 nicht mehr zu einem Eigenanteil von 7,50 € anbieten.
Grund dafür ist, dass sich die Stadt Lage in der Haushaltssicherung befindet. In seiner Sitzung am 21.05.2026 hat der Rat den Haushalt 2026 und damit ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Eine der Maßnahmen ist, die Kosten nach der Schülerfahrkostenverordnung auf ein gesetzliches Minimum zu kürzen. Dazu zählt auch das von der Stadt Lage stark mitfinanzierte WestfalenTicket für „nicht anspruchsberechtigte“ Schülerinnen und Schüler, da es sich hierbei um eine sogenannte freiwillige Leistung handelt.
Über unseren Partner, die OWL Verkehr GmbH, haben Sie jedoch weiterhin die Möglichkeit, für Ihr „nicht anspruchsberechtigtes“ Kind ein SchülerTicket Westfalen zum Preis von 40,40 € monatlich zu erwerben. Hierzu ist eine Schulbescheinigung vorzulegen.
Den Antrag "SchülerTicket Westfalen mit Schulbescheinigung" finden Sie in der nebenstehenden Dokumentenbox oder auf der Homepage der Schule Ihres Kindes.
Erstattung der Wegstreckenpauschale
Alle Informationen bezüglich der Erstattung finden Sie im Merkblatt Wegstreckenpauschale.
Der Bewilligungszeitraum für die Wegstreckenpauschale ist ein Schuljahr.
Die Beantragung auf Übernahme der Wegstreckenpauschale für die Schülerbeförderung ist vor Beginn eines jeden Schuljahres erneut zu stellen.
Die Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW trifft für die zumutbare Länge des Schulwegs folgende Regelung:
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 beträgt die Entfernungsgrenze 2,0 Kilometer
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 beträgt die Entfernungsgrenze 3,5 Kilometer
- Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 beträgt die Entfernungsgrenze 5,0 Kilometer
Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule der besuchten Schulform. Gesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulweges können Ausnahmen begründen.
Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben, ein Eigenanteil ist nicht zu entrichten.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Fachgruppe Schule und Sport
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- Straße: Am Drawen Hof Hausnummer: 1
- PLZ: 32791 Ort: Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-412
- E-Mail:
- m.groppe41@lage.de