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Hilfen zur Erziehung

Beschreibung

Wenn das Familienleben schwierig ist, Sorgen um die Kinder aufkommen, Streit und Zank an der Tagesordnung sind - kurz, wenn die Situation in der Familie sich als so verfahren darstellt, dass man alleine nicht mehr aus dem Dilemma herausfindet, kann man professionelle Hilfe beantragen.

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) der Fachgruppe Jugend berät Eltern und Kinder in Erziehungsfragen, vermittelt und begleitet so genannte Hilfen zur Erziehung in ambulanter und stationärer Form. Die Fachkräfte beraten außerdem bei Trennung und Scheidung in Umgangs- und Sorgerechts-angelegenheiten, begleiten familiengerichtliche Verfahren, gehen allen Meldungen zu möglicher Kindeswohlgefährdung nach und Sorgen im Bedarfsfall für den notwendigen Schutz von jungem Menschen.

§ 16-19 sowie 27-35 SGB VIII, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII

Alle notwendigen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen werden im einem persönlichen Beratungsgespräch thematisiert.

Fachteam ASD/BSD

Hilfe zur Erziehung kann nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein individuelles Beratungsgespräch.

Alle Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht.

Wenn Kinder oder Jugendliche außerhalb des Elternhauses versorgt werden müssen (tagsüber oder rund um die Uhr), können nach Einzelfallprüfung Kostenbeiträge von den Eltern erhoben werden.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen