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Führerschein | ab 17 Jahre beantragen

Beschreibung

Jugendliche können seit dem 28.September 2005 in Nordrhein-Westfalen am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" teilnehmen und mit 16,5 Jahren mit der Ausbildung in den Fahrerlaubnisklassen B und BE beginnen.

Ausbildung und Prüfungen laufen ganz „normal“ wie beim „Führerschein mit 18“ ab.

Ausnahme: Frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine sog. „Prüfungsbescheinigung“ ausgehändigt. Darin müssen die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den „normalen“ Kartenführerschein eingetauscht werden.

Die Fahranfänger

  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nie ohne die in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson fahren,
  • müssen beim Fahren immer ihre Prüfungsbescheinigung und ihren Ausweis mit sich führen,
  • dürfen im Ausland keinen Gebrauch von der Prüfungsbescheinigung machen (gilt nur in Deutschland).

 

Die begleitende Person

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • muss mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
  • darf während der Begleitfahrt nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln oder Drogen stehen und muss die allgemeine Alkohol-Promillegrenze (0,5 o/oo) einhalten
  • muss ihren Pkw-Führerschein bei der begleiteten Fahrt mit sich führen


Es können auch mehrere begleitende Personen bei der Antragstellung benannt werden; auch eine nachträgliche Benennung weiterer Personen gegenüber der Führerscheinstelle des Kreises ist möglich.

Der Antrag wird zur Führerscheinstelle des Kreis Lippes weitergeleitet.

  • Antragsvordruck Fahrerlaubnis
    ausgefüllt und von der Fahrschule abgestempelt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) biometrisch
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre bei Antragstellung)
  • Ausbildungsnachweis über lebensrettende Sofortmassnahmen am Unfallort
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
  • gesonderte Erklärung für jeden angegebenen Begleiter
    Muster hierfür gibt es in den Fahrschulen und beim Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe

Kreis Lippe

  • normale Antragsgebühren in unterschiedlicher Höhe von 42,60 - 43,40€
  • 10,00 € je Begleitperson für deren Überprüfung
  • 7,70 € für die Prüfbescheinigung

Zuständige Einrichtungen