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Führerschein | Beantragung

Beschreibung

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und der damit verbundenen Ausstellung des Führerscheins ist der Besuch einer Fahrschule und die Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen in den entsprechenden Klassen. Die Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung kann nur erfolgen, wenn die Führerscheinstelle bei der Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen feststellt. Bedenken können z.B. entstehen, wenn der Antragsteller bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder schwerwiegende Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen.

Der Antrag kann im Bürgerservice abgegeben werden. Sofern der Antrag alle Unterschriften beinhaltet, kann der Antrag auch von einem Bevollmächtigten abgegeben werden. Der Antrag wird dann zum Kreis Lippe, Führerscheinstelle weitergeleitet.

Bei Klasse 1 A können Minderjährige (16 Jahre alt) den Antrag selber stellen.

Nach Eingang des Prüfauftrages bei der technischen Prüfstelle muss innerhalb von 12 Monaten die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden werden, ansonsten verfällt der Antrag.
Nach Ablegen der theoretischen Prüfung muss innerhalb der nächsten 12 Monate die praktische Prüfung abgelegt werden.

Im Regelfall wird der Führerschein nach der bestandenen Prüfung durch den Prüfer ausgehändigt.

Sie erhalten die erforderlichen Antragsunterlagen in jeder Fahrschule sowie direkt bei der Führerscheinstelle. Da die Fahrerlaubnis in verschiedene Klassen unterteilt ist, z. B. PKW, Motorrad, LKW usw., sind auch unterschiedliche Antragsunterlagen notwendig. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Fahrlehrer oder bei der Führerscheinstelle. 

Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (35 mm breit x45 mm hoch)
  • Sehtestbescheinigung
  • Teilnahmebescheinigung über den Kurs "Sofortmaßnahme am Unfallort"

Kreis Lippe

Zuständige Einrichtungen