Rente

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Dienstleistungsinformationen

Alle Leistungen der Rentenversicherung und die Klärung der Rentenversicherungszeiten müssen beantragt werden. Die Rentenstelle ist beim Bürgerservice und wird Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich sein. Zusätzlich sind Sie behilflich in Fragen rund um die Rente.

Zum Thema Rente gibt es für Lage nachstehende Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben:

Rentenstelle der Stadtverwaltung

  • Aufnahme von Rentenanträgen
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung)
  • Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger
  • Aufnahme von Rehaanträgen
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke

Die Versicherungsstelle leitet die Anträge an den Rentenversicherungsträger weiter. Sie entscheidet nicht über Rentenanträge.

Die Beratung in der Rentenstelle der Stadt Lage ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich!

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Bielefeld

  • gibt darüber hinaus verbindliche Auskünfte zu den Rentenkonten

für alle Rentenanträge:

  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in bestätigter Kopie)
  • Ihre Rentenversicherungsnumer
  • letzte Rentenauskunft
  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke (Steuer-ID)
  • Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (siehe Kontoauszug)
  • wenn Sie Sozialleistungen erhalten: Anschrift und Aktenzechen der zahlenden Stelle (Beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbei, Jobcenter oder Berufsgenossenschaft)
  • Geburtsurkunde der Kinder als bestätigte Kopien (auch bei Vätern - wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner)
  • Nachweise über Berufsausbildungen 
  • alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (Bsp. Nachweis über Arbeitslosigkeit und Krankheit)
  • wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle
  • wenn eine Person Ihres Vertrauen für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde

 

für die Altersrente zusätzlich:

  • wenn Sie schwerbehindert sind: Schwerbehindertenausweis oder Festellungsbescheid
  • wenn Sie arbeitslos sind: Zeiträume der Arbeitslosigkeit und letzten Bescheid der Agentur für Arbeit
  • wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteilszeitvertrag
  • wenn Sie neben der Rente noch weiter arbeiten möchten: Höhe des voraussichtlichen Hinzuverdienstes

 

für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich:

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
  • Daten zu Ihren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
  • Chronologische Aufstellung der bisherigen Tätkeiten mit Lohn und Gehaltsgruppe

 

für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich:

  • Sterbeurkunde Ihres (Ehe-)Partners bzw. (Ehe-)Partnerin
  • Heiratsurkunde
  • Angabe zu Ihren Einkünften
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer)
  • bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschft

 

für die Waisenrente zusätzlich:

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde der/des Waise 
  • bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch Kindergeldbescheid; wenn daraus hervorgeht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht)
  • sofern Sie einen Wehr- oder Zivildienst absolviert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung 
  • Versicherungsnummer der/des Waise (falls vorhanden)

Fachteam Bürgerservice

Altersgrenze:
3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze den Antrag stellen, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann

Für die Aufnahme von Rentenanträgen und Anträgen zur Klärung des Rentenversicherungskontos und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen des Antragsvordrucks werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.