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Rente

Kurzbeschreibung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Beschreibung

Alle Leistungen der Rentenversicherung und die Klärung der Rentenversicherungszeiten müssen beantragt werden. Die Rentenstelle ist beim Bürgerservice und wird Ihnen beim Ausfüllen der Anträge behilflich sein. Zusätzlich sind Sie behilflich in Fragen rund um die Rente.

Zum Thema Rente gibt es für Lage nachstehende Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben:

Rentenstelle der Stadtverwaltung

  • Aufnahme von Rentenanträgen
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung)
  • Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger
  • Aufnahme von Rehaanträgen
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke

Die Versicherungsstelle leitet die Anträge an den Rentenversicherungsträger weiter. Sie entscheidet nicht über Rentenanträge.

Die Beratung in der Rentenstelle der Stadt Lage ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich!

Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Bielefeld

  • gibt darüber hinaus verbindliche Auskünfte zu den Rentenkonten

für alle Rentenanträge
 

  • Personaldokument (wie etwa Personal­ausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch
  • Ihre Rentenversicherungsnummer,
  • Ihre letzte Rentenauskunft, (das Schreiben mit dem Versicherungsverlauf)
  • Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse,
  • persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke (Steuer-ID),
  • Ihre internationale Bankkontonummer: BIC und IBAN (Kontokarte),
  • wenn Sie zurzeit Sozialleistungen be­kommen: Aktenzeichen der zahlenden Stelle (beispielsweise Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Job­center oder Berufsgenossenschaft),
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. das Familienbuch
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Nur wenn diese im Versicherungsverlauf noch nicht gespeichert sind),
  • alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten, die noch fehlen (wie Nachweise über Arbeitslosigkeit und Krankheit),
  • wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle und
  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Antrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde.

 für die Altersrente zusätzlich

 

  • wenn Sie schwerbehindert sind: Schwer­behindertenausweis oder Feststellungs­bescheid,
  • wenn Sie arbeitslos sind: Bescheid der Agentur für Arbeit,
  • wenn Sie in Altersteilzeit sind: Altersteil­zeitvertrag.

für die Rente wegen Erwerbsminderung zusätzlich

 

  • Bitte füllen Sie die beigefügten Vordrucke R0210 und R0215 aus.

 für die Witwen-/Witwerrente und die Erziehungsrente zusätzlich

 

  • Sterbeurkunde Ihres (Ehe) Partners,
  • Heiratsurkunde,
  • Angaben zu Ihren Einkünften,
  • bei der Erziehungsrente: Nachweis über die Auflösung der Ehe/der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • letzte Rentenanpassungsmitteilung der/des Verstorbenen (wurde noch keine Rente bezogen: alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer).

 für die Waisenrente zusätzlich

 

  • Sterbeurkunde des Elternteils,
  • Geburtsurkunde der Waise,
  • bei Waisen über 18 Jahren: Ausbildungsnachweis oder Bescheinigung über den Freiwilligendienst (oder auch den Kin­dergeldbescheid: wenn daraus hervor­geht, dass der Kindergeldanspruch auf dem Freiwilligendienst beruht); sofern
  • Sie einen Wehr- oder Zivildienst absol­viert haben, auch die Dienstzeitbescheinigung und Versicherungsnummer der Waise (falls vorhanden).

Fachteam Bürgerservice

Altersgrenze:
3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze den Antrag stellen, damit die Altersrente rechtzeitig ausgezahlt werden kann

Für die Aufnahme von Rentenanträgen und Anträgen zur Klärung des Rentenversicherungskontos und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen des Antragsvordrucks werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.