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Kanalanschluss

Beschreibung

Kanalhausanschlussleitung:

Die Aufgabe umfasst die Beauftragung, Terminabsprache und Koordinierung der Arbeiten bei der Herstellung von Hausanschlussleitungen im öffentlichen Bereich.

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung einer Druck-Hausanschlussleitung an die städtische Abwasseranlage und des Druckentwässerungs-Pumpenschachts (einschließlich der Abdeckung) sind der Stadt Lage zu ersetzen (= siehe Aufwandersatz).

 

Kanalanschluss (Kontrolle):

Die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage darf erst erfolgen, nachdem die Stadt die Anschlussleitung und den Kontrollschacht abgenommen hat.

Die Abnahme erfolgt durch die unaufgeforderte Vorlage des Protokolls der bestandenen Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung). Das Protokoll ist durch einen Sachkundigen gem. DIN-EN 1610 (siehe Sachkundigenliste NRW) durchzuführen und der Stadtentwässerung Lage vor Benutzung der Entwässerungsanlage (Mischwasser/Schmutzwasser) vorzulegen.

Kanalhausanschlussleitung:

  • keine

Kanalanschluss (Kontrolle):

  • Protokoll der bestandenen Dichtheitsprüfung

Fachteam Stadtentwässerung, Wasserwirtschaft

Kanalhausanschlussleitung:

  • Für den Aufwandersatz ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da er nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet wird.

Kanalanschluss (Kontrolle):

  • Kanalanschlussbeitrag

Überweisung

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen