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Kanalanschlussbeitrag

Beschreibung

Sobald ein/e Grundstückseigentümer:in sein/ihr Grundstück an die öffentlichen Kanalleitungen anschliessen kann, muss er/sie einen Kanalanschlussbeitrag zahlen. Dies ist ein Ersatz für den Investitionsaufwand für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage. Der Beitrag wird nach den wirtschaftlichen Vorteilen bemessen, die dem/der Grundstückseigentümer:in durch die Inanspruchnahme der Anlage geboten werden.

Daneben entstehen Kosten für den Hausanschluss, d. h., das Stück Leitung, zwischen Grundstücksgrenze und Haus.

Zusätzlich zu den Kanalanschlussbeiträgen gibt es noch:

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge
  • Aufwandersatz

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Lage auf Wunsch gegen Gebühr eine Anliegerbescheinigung aus.

  • Für den Kanalanschlussbeitrag: keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks,
    Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück

Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

  • 26,00 Euro für die Anliegerbescheinigung

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