Suche
Kanalanschlussbeitrag
Beschreibung
Sobald ein/e Grundstückseigentümer:in sein/ihr Grundstück an die öffentlichen Kanalleitungen anschliessen kann, muss er/sie einen Kanalanschlussbeitrag zahlen. Dies ist ein Ersatz für den Investitionsaufwand für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage. Der Beitrag wird nach den wirtschaftlichen Vorteilen bemessen, die dem/der Grundstückseigentümer:in durch die Inanspruchnahme der Anlage geboten werden.
Daneben entstehen Kosten für den Hausanschluss, d. h., das Stück Leitung, zwischen Grundstücksgrenze und Haus.
Zusätzlich zu den Kanalanschlussbeiträgen gibt es noch:
- Erschließungsbeiträge
- Straßenausbaubeiträge
- Aufwandersatz
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Lage auf Wunsch gegen Gebühr eine Anliegerbescheinigung aus.
- Für den Kanalanschlussbeitrag: keine
- Für die Anliegerbescheinigung: die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks,
Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück
Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge
- 26,00 Euro für die Anliegerbescheinigung
giropay
Paypal
Visa Karte
Mastercard
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge
-
- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05232 601-229
- E-Mail:
- a.dormann@lage.de
-
Herr Ralph Holtmann
Fachteamleitung- Telefon:
- 05232 601-221
- E-Mail:
- r.holtmann@lage.de