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Kanalstörung, Kanalreinigung

Beschreibung

Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen. Oft sind auch beide Einleitungen in einem Mischkanal zusammengefasst.

Eine kontinuierliche Überwachung und Reinigung der Kanäle schafft die Voraussetzungen dafür, dass es unter der Erde gut läuft. Hierzu werden Kanaluntersuchungen mit dem Kanalfernauge durchgeführt und die Reinigung erfolgt nach der Selbstüberwachungsverordnung Kanal.

Die Kommune kann hierbei nur im öffentlich Raum tätig werden. Das bedeutet, dass ein verstopfter Küchenablauf nicht zu den Aufgaben der Kommune gehört.

Bitte überprüfen Sie daher zunächst den Übergabe- oder Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze.
Hierbei gilt: 

  • Staut sich das Wasser im Kontrollschacht, fällt die Beseitigung der Verstopfung in die Zuständigkeit des Abwasserbetriebes Lage.
  • Fließt hier das Wasser jedoch ab, sind Sie für die Beseitigung der Kanalverstopfung selbst und auf eigene Rechnung verantwortlich.

Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (z. B. im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.

Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:

  • Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden
  • Angaben zum Ort der Verstopfung, sofern möglich

Angaben zum genauen Ort der Verstopfung, möglichst Straße und Hausnummer.

Fachteam Stadtentwässerung, Wasserwirtschaft

Kanal-Hotline:

Wenn Sie außerhalb der normalen Arbeitszeit, also während der Nacht, an Feiertagen oder am Wochenende, Probleme mit Ihrem Abwasser- bzw. Kanalsystem haben, können Sie unter der Kanalhotline
0 52 32/60 16 01 den Bereitschaftsdienst des Städtischen Abwasserbetriebes erreichen.

Bei Störungen im Bereich des öffentlichen Kanalnetzes entstehen keine Kosten; die Kosten der Beseitigung einer Kanalverstopfung auf privatem Gelände sind von Ihnen selbst zu tragen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen