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Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Beschreibung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist der Nachfolger des Fahrzeugscheines seit der EU-Harmonisierung 2005. Sie ist während der Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verlust oder sonstigem Abhandenkommen ist daher unverzüglich eine neue ZB I zu beantragen. Bei Verlust eines “alten“ Fahrzeugscheines müssen die neuen EU-Fahrzeugdokumente (ZB I und ZB II) durch das zuständige Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) ausgestellt werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ist der Nachfolger des Fahrzeugbriefes seit der EU-Harmonisierung 2005. Sie dient der Eigentumssicherung und weist den/die Inhaber:in in Bezug auf das Fahrzeug als Verfügungsberechtigten aus.

Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einer Namensänderung oder bei einem Umzug müssen daher unverzüglich die Fahrzeugdokumente geändert werden.

  • Privatpersonen mit Umzug innerhalb des Kreises Lippe können diese Änderung auch im Bürgerservice durchführen lassen.
  • Privatpersonen, die von außerhalb des Kreises Lippe zugezogen sind, können die Änderung nur im Strassenverkehrsamt des Kreises Lippe beantragen.
  • Gewerbetreibende oder Firmeninhaber:innen können die Änderung ebenfalls nur im Strassenverkehrsamt des Kreises Lippe vornehmen lassen.

Alle Informationen zu den Zulassungsbescheinigungen I und II sowie zum der Ersatz der genannten Bescheinigungen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Lippe. 

Grundsätzlich:

  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Fahrzeugbrief / ZB II

bei Privatpersonen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Pass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin


bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeummeldung oder geänderter Handelsregisterauszug
  • bei Einzelfirma auch Personalausweis oder Pass des Inhabers

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

Vollmacht und Personalausweis des/der Bevollmächtigten

Kreis Lippe | Fachteam Bürgerservice

Zulassungsbescheinigung Teil II

Haben Sie ein finanziertes Fahrzeug, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vor der Änderung bei der Bank oder dem Autohaus angefordert werden. Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II, muss ein Ersatz bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen