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Eheschließung

Beschreibung

Wenn Sie in Lage wohnen und in Deutschland heiraten möchten, ist das Standesamt Lage, Krs. Lippe, für die Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) zuständig.

Bitte vereinbaren Sie dafür mit uns einen Gesprächstermin, an dem Sie gemeinsam mit Ihrer Verlobten/ Ihrem Verlobten mit den nachgenannten Unterlagen zur Antragstellung teilnehmen. Erst danach kann ein Termin für die Eheschließung vereinbart werden.

Standesamt
Beim Standesamt Lage, Krs. Lippe, werden Eheschließungen dienstags bis freitags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie donnerstags um 14.30 Uhr und 15.30 Uhr  im 60-Minuten-Takt angeboten. Organisatorische Einschränkungen sind möglich.


Terminreservierung

Beachten Sie bitte, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ihrem Heiratstermin Ihren förmlichen Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen müssen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Aus organisatorischen Gründen kann eine Reservierung, die 2 Monate oder kürzer vor dem gewünschten Termin liegt, nur in Verbindung mit der Antragsstellung erfolgen.

Bei Trauungen an speziellen Orten außerhalb des Standesamtes (derzeit Ziegeleimuseum Lage-Hagen) ist zuzüglich zu den normalen standesamtlichen Gebühren eine Sondergebühr zu entrichten.

Unterlagen und Vorgehensweise

  • Erforderliche Unterlagen
  • Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
  • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
  • Fristen
  • Wichtig

Im Folgenden nennen wir Ihnen die Unterlagen, die in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Bei einer persönlichen Vorsprache informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggfls. von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzen lassen können. Bringen Sie bitte zu diesem Gespräch die Ausweise der beiden Heiratswilligen mit!

Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.

Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).

Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der erweiterten Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe des Hauptwohnsitzes zusätzlich die erweiterte Meldebescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten.

Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
Wenn ein Verlobter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Ihnen einen entsprechenden Vordruck per E-Mail zusenden. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und bringen ihn zur Anmeldung der Eheschließung im Original mit.

Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.

Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen.

Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Wichtig
Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, völlig unabhängig davon, ob Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben!

Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.


Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung
Um vorab einen Personalausweis/Reisepass mit neuer Namensführung beantragen zu können, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des Eheschließungsdatums und geplanter Namensführung in der Ehe.

Diese erhalten Sie nach der Anmeldung der Eheschließung beim hiesigen Standesamt. Die Gebühr beträgt 14,00 Euro.

Fachteam Personenstandswesen

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.

  • Nutzungsvereinbarung mit der Ziegelei (verpflichtend) 132,00 Euro