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Heimerziehung

Beschreibung

Reichen Beratung und ambulante Hilfen nicht aus, kann es sinnvoll sein, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder junge Mütter/Väter mit Kind für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen und dort besonders zu fördern.

Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

Fachteam ASD/BSD

Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.

Wird einem minderjährigen Kind Hilfe zur Erziehung, beispielsweise in Form von Heim- oder Vollzeitpflege gewährt, oder werden sogenannte Teilstationäre Maßnahmen durchgeführt, haben die Eltern zu den Kosten beizutragen.
Alle Beteiligten einschließlich des betreuten Kindes oder Jugendlichen sowie dessen Ehegatten oder Lebenspartner bei entsprechender Leistungsfähigkeit werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen.


Ein solcher Kostenbeitrag wird mit einem Leistungsbescheid der Behörde erlassen.

SEPA-Überweisung

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Zuständige Einrichtungen