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Kindesunterhalt

Beschreibung

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil.

Im Unterhaltsrecht sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten. Die Unterhaltshöhe orientiert sich am Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen und den durch Gesetz bestimmten Unterhaltsbeiträgen.
Eltern können das Angebot des Jugendamtes in Form von Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.

Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Beratungsgepräch.

Benötigte Unterlagen werden im Beratungsgepräch geklärt, wenn schon vorhanden, bringen Sie bitte mit:

  • Unterhaltstitel
  • Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis betreuender Elternteil

Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten