BIS: Suche und Detail

Schiedsamt

Beschreibung

Aufgabe der Schiedsstelle (Schiedsmann, Schiedsfrau, Schiedsperson) ist es, Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten.

Im Gespräch wird versucht,die Konfliktsituation zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Die Schiedsperson wirkt als neutrale/r Moderator:in, der/die versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Kommt eine Einigung – also ein Vergleich – zustande, wird ein Protokoll angefertigt, das für die Parteien rechtskräftig verbindlich ist und bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden kann.


Was wird geschlichtet?

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
  • Verletzung der persönlichen Ehre
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeld-forderungen
  • Streitigkeiten nach dem Gleichbehandlungsgesetz bei Massengeschäften (z. B. Verkauf von Kleidung, Fahrzeugen u. ä.)
  • Privatklagen in Strafrecht
  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Die Schiedssstelle ist nicht zuständig bei Streitigkeiten aus dem Familien- u. Arbeitsrecht und es erfolgt auch keine Rechtsberatung (Interessenten erhalten aber Hinweise, an wen sich der/die Bürger:in wenden kann).

Ein formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag bei der Schiedsperson ist ausreichend

Fachgruppe Zentrale Dienste, Wahlen

Für das Schlichtungsverfahren ist die örtliche Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Wenn die Schlichtung nicht gelingt, entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung und in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht bleibt den Beteiligten weiterhin offen.

Vor der Eröffnung eines Schiedsverfahrens ist ein Kostenvorschuss in Höhe von 50,00 € zu entrichten. In dem Vorschuss sind u. a. die Auslagen (z. B. Portokosten), die Gebühren für das Schiedsverfahren oder für die Dokumentenpauschalen enthalten.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen