Nachtruhe | Sperrzeit
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die Nachtruhe. Dies ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Es gibt jedoch allgemeine Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Zeit der Nachtruhe, dies ist im Ortsrecht der Stadt Lage geregelt.
Allgemeine Ausnahmen:
- die Nacht vom 31. Dezember bis zum 01. Januar bis 04:00 Uhr
- anlässlich des Schützenfestens in Lage die Nächte zwischen Freitag und Dienstag bis 03:00 Uhr
- Volksfeste und Jahrmärkte (außerhalb fester Räume) bis 03:00 Uhr
- Zeltfeste der Vereine bis 03:00 Uhr
Die Ausnahmen bei den Schützenfeste, Volksfeste, Jahrmärkte sowie Zeltfeste sind auf den jeweiligen Festplatz beschränkt.
Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
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Zuständige Einrichtungen
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Kreis Lippe
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- Straße: Felix-Fechenbach-Straße Hausnummer: 5
- PLZ: 32756 Ort: Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
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- Straße: Am Drawen Hof Hausnummer: 1
- PLZ: 32791 Ort: Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Malte Begemann
Position: Fachgruppenleitung- Telefon:
- 05232 601-321
- E-Mail:
- m.begemann@lage.de