Pflegekinderdienst (PKD)
Beschreibung
Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei den leiblichen Eltern leben könne, in ein neues Zuhause auf Zeit oder Dauer. Die Fachkräfte im PKD schulen, überprüfen und beraten die Familien fortlaufend im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Hilfeplanung während der Zeit des Pflegeverhältnisses und begleiten das jeweilige Kind.
Formen der Pflege
- Vollzeitpflege: langfristiges oder dauerhaftes Leben in einer Pflegefamilie.
- Bereitschaftspflege: kurzfristige Aufnahme von Kindern in Not- oder Krisensituationen (in Kooperation mit dem Jugendamt des Kreise Lippe).
Möchten Sie ein Kind in Ihrer Familie aufnehmen?
Unsere Fachkräfte beraten Sie gern.
§ 33 SGB VIII
Alle notwendigen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen werden im einem persönlichen Beratungsgespräch thematisiert. Unter anderem ist die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG erforderlich.
Fachteam ASD/BSD
Vollzeitpflege kann nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe geeignet und notwendig ist, gewährt werden.
Gemäß den Richtlinien der Stadt Lage und des Landes NRW erhalten Pflegeeltern ein Pflegegeld, was die materiellen Aufwendungen und die Bedarfe der Erziehung des Kindes für die Pflegezeit abdeckt.
Näheres erfahren Sie im individuellen Beratungsgespräch.
Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Fachteam ASD/BSD
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- Straße: Am Drawen Hof Hausnummer: 1
- PLZ: 32791 Ort: Lage
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- E-Mail:
jugendamt@lage.de
- E-Mail:
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