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Ausweis und Pässe | Verlustanzeige

Beschreibung

Verlust von Ausweis- oder Passdokumenten

Haben Sie Ihren Personalausweis oder Pass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie das bitte umgehend dem Bürgerservice mit! Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort ausgefüllt und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt alternativ haben Sie die möglichkeit, die Verlustanzeige elektronisch an den Bürgerservice zu senden.


Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:

Als Ausweisinhaber:in sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie sie bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen.

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl -  +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):

  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde
  • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden
  • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Lage beantragt, müssen Sie den Bürgerservice persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen

Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen:

  • Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen
  • Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.


Sperren der Unterschriftsfunktion

Wenn Sie auf dem Personalausweis auch für elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

Fachteam Bürgerservice

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