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Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Beschreibung

Nutzung von Sportstätten

Die Nutzung der städtischen Sportstätten durch Vereine und Drittnutzerkoordiniert das Fachteam Schule, Kultur, Tourismus und Sport.

Die Aufgabe umfasst

  • die Erstellung von Belegungsplänen
  • die Vergaben einzelner Nutzungen am Wochenende
  • den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen
  • die Beschaffung von Geräten und Aussstattungsgegenständen
  • den Verleih von Sportgeräten
  • die Erstellung und Änderungen von Nutzungs- und Gebührenordnungen
  • die Begleitung von Baumassnahmen
  • die Sportstättenentwicklungsplanung

Fachteam Schule, Kultur, Tourismus und Sport

Nutzungsanträge sollten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen