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Apostille und Legalisation
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Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden.
Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem das Dokument versehen ist.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den nebenstehenden Link.
Bezirksregierung Detmold
Zuständige Einrichtung
- Bezirksregierung Detmold
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- Leopoldstraße 15
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 710
- Telefon:
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