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Anmeldung von Wild- oder Jagdschaden
Beschreibung
Es besteht ein Erstattungsanspruch auf Wildschäden, wenn sie auf Grundflächen aufgetreten sind, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Hierbei handelt es sich in der Regel um Flächen außerhalb der Wohnbebauung. Der Schaden ist innerhalb einer Woche, nachdem der Berechtigte/die Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzumelden.
Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr und Feuerschutz
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-361
- E-Mail:
- p.meyerzuheepen@lage.de