BIS: Suche und Detail

Gartenbewässerung

Beschreibung

Für die Einleitung von Frischwasser in den öffentlichen Kanal werden Abwassergebühren erhoben. Wenn das Frischwasser aber nicht in den Kanal eingeleitet wird (z.B. bei Gartenwasser), dann können Sie mit einem entsprechenden Nachweis die Erstattung der Abwassergebühren bei der Stadt Lage beantragen.

Den Nachweis über Wassermengen, die nicht in den Kanal geleitet werden, können Sie wie folgt erbringen:

  • Wasserzähler in der Außenwasserleitung (keine Einleitung von Wasser in den Kanal!)
  • Beauftragen Sie auf eigene Kosten einen Fachbetrieb mit dem Einbau


Der Wasserzähler muss

  • ordnungsgemäß funktionieren,
  • geeicht (Bitte denken Sie daran: die Eichdauer ist befristet! Der Zähler ist regelmäßig mit Ablauf der Eichdauer auf eigene Kosten auszutauschen!)
  • fest in der Leitung installiert (Flansch- oder Lötverbindung)
  • verplombbar sein.


Die Bestätigung über diese technische Voraussetzung ist durch einen fachkundigen Handwerksbetrieb zu erbringen.

Zur Vereinfachung des Erstattungsverfahren sollten Sie unbedingt - sofern sich diese Daten nicht aus der Bestätigung des Handwerksbetriebs ergeben

  • Einbaudatum, Zählernummer, Zählerstand bei Einbau und Eichdatum/Eichdauer zusammen mit der genannten Bestätigung

zeitnah nach dem Einbau an die Stadt Lage senden.

Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

Der Zählerstand am 31.12 eines Jahres muss für die Erstattung bis zum 15.01. des Folgejahres schriftlich bei der Stadt Lage vorliegen (Ausschlussfrist!).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen