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Plakatierung

Kurzbeschreibung

Sie möchten Plakte im öffentlichen Raum aufhängen?

Beschreibung

Öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedem im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, man spricht dabei vom sogenannten Gemeingebrauch. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung und bedarf einer Genehmigung.

Plakate an Laternenmasten dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nur mit Erlaubnis der zuständigen Fachteams Bauordnung angebracht werden. Ein Anbringen an Bäumen ist untersagt. Widerrechtliche Plakatierungen werden kostenpflichtig entfernt. Die besonderen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und des Bundesfernstraßengesetzes bleiben unberührt.

Plakate auf beweglichen Trägern, Ständern oder sog. Kundenstoppern sind bis zu einer Größe von einem Quadratmeter verfahrensfrei. 

Fachteam Bauordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen