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Urkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenstandsregister

Kurzbeschreibung

Sie wünschen eine Urkunde über eine Geburt, eine Eheschließung, eine Lebenspartnerschaft oder einen Sterbefall?

Beschreibung

Sie wünschen eine Urkunde über eine Geburt, eine Eheschließung, eine Lebenspartnerschaft oder einen Sterbefall?

Diese können Sie beim Standesamt Lage, Kreis Lippe über die nebenstehenden Links beantragen, wenn das Ereignis in Lage oder in einem zugehörigen Ortsteil von Lage stattgefunden hat.

In Bezug auf das oben genannte Beispiel bedeutet dies folgendes:

Für eine Geburtsurkunde ist das Standesamt Lage zuständig, wenn die Geburt in Lage stattgefunden hat.
Für eine Eheurkunde ist das Standesamt Lage zuständig, wenn die Eheschließung in Lage stattgefunden hat.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist das Standesamt Lage zuständig, wenn die Lebenspartnerschaft in Lage begründet worden ist.
Für eine Sterbeurkunde ist das Standesamt Lage zuständig, wenn der Tod in Lage eingetreten ist

Der Wohnort ist hierbei unerheblich. Bitte prüfen Sie vor Beantragung einer Urkunde, ob das betreffende Ereignis tatsächlich in Lage stattgefunden hat.

 

Soweit nicht Sie selbst in der Urkunde oder Abschrift beurkundet sind, bitten wir Sie, bei Ihrer Bestellung nähere Angaben zu machen und Nachweise mitzusenden:

  • Mitteilung, wie Sie zu der Person verwandt sind, von der Sie eine Personenstandsurkunde oder eine Auskunft erhalten wollen
  • Nachweis Ihres rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnliches)
  • wenn ein berechtigtes Interesse für die Ausstellung der Urkunden ausreichend ist: Angabe von Gründen, wozu Sie die beantragten Urkunden benötigen
  • gegebenenfalls Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (insbesondere bei Ahnenforschung), Institutionen, Firmen, etc.
  • Übersendung der behördlichen/gerichtlichen Aufforderung jener Stelle, welche Sie zur Vorlage der Urkunde aufgefordert hat (die Urkunde wird von uns dorthin übersandt, sofern dies kostenfrei erfolgen kann - z. B. bei Rentenangelegenheiten)
  • sonstige Angaben/Unterlagen/Nachweise

Fachteam Personenstandswesen

Die Gebühren für eine Personenstandsurkunde betragen für die erste Urkunde 14,- Euro und für jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang 7,- Euro.

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