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Blindengeld

Beschreibung

Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Um Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können das Antragsformular online ausfüllen und digital absenden (Onlinedienstleistung: Antrag auf Blindengeld)
  2. Sie können das Antragsformular herunterladen, ausfüllen und beim Landschaftsverband Westfalen Lippe oder bei der Stadtverwaltung einreichen


Anspruch auf Leistungen haben blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung, wenn

  • das Augenlicht vollständig erloschen ist
  • die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2%) herabgesetzt ist
  • eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit)

Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.


Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Link.