BIS: Suche und Detail

Bestattungen

Beschreibung

Die Errichtung und Unterhaltung von Friedhöfen ist eine öffentliche Aufgabe, die nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden darf.
Man unterscheidet zwischen staatlichen Friedhöfen und kirchlichen Friedhöfen. In Deutschland gilt die Bestattungs- und Friedhofspflicht.

Die Durchführung von Bestattungen auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Lage wird durch das Fachteam Straßenwesen, Sportplätze, Friedhöfe veranlasst.

Der Friedhof Heiden wird von der Friedhofsgemeinde Heiden betrieben.

Im Todesfall sind einige Formalitäten notwendig. Diese können von den Hinterbliebenen selbst oder einem beauftragten Bestattungsunternehmen erledigt werden.

Für eine Bestattung müssen

  • eine Sterbeurkunde bzw. die Sterbefallbescheinigung des Standesamtes in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist
  • ein Auftrag für die Bestattungsleistungen
  • ein Antrag auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte

bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn bei einem Sterbefall oder für eine gewünschte Auskunft die Lage und/ oder die Belegung eines vorhandenen Grabes sowie Fragen zur Wahl der Bestattungsart zu klären sind. 

Fachteam Straßen, Sportplätze, Friedhöfe

Bestattungen müssen mindestens drei Tage vor dem gewünschten Termin bei der Friedhofsverwaltung angemeldet werden.

Die Sarg- bzw. Urnenträger:innen sowie die/der Organist:in werden nicht von der Friedhofsverwaltung gestellt.

Auf dem Friedhof Heiden werden Bestattungen durch den Friedhofsverein Heiden e. V. durchgeführt.
Anmeldungen von Bestattungen auf diesem Friedhof müssen unter folgender Kontaktadresse vorgenommen werden:

Herr Stecker
Tel.: 05232/4224
R-Stecker@web.de

Die Gebühren für die Nutzung der städtischen Friedhöfe richtet sich nach der Gebührensatzung für die Friedhofsanlagen der Stadt Lage.