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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung

Beschreibung

Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Die erforderlichen Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert.

Fachteam ASD/BSD

Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.

Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen.

Bei Einleitung von teilstationären Hilfen oder Leistungen über Tag und Nacht werden Eltern entsprechend ihrem Einkommen an den Kosten beteiligt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen