Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
Beschreibung
Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die erforderlichen Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert.
Fachteam ASD/BSD
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.
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Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen. |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachteam ASD/BSD
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- E-Mail:
jugendamt@lage.de
- E-Mail:
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