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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung
Beschreibung
Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die erforderlichen Unterlagen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert.
Fachteam ASD/BSD
Die Hilfen können nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten und nach einem Klärungsprozess, welche Hilfe die geeignetste ist, gewährt werden.
Die wesentlichen Beratungsleistungen werden kostenfrei erbracht. Bei den Kosten einer ambulanten Hilfe müssen sich Eltern nicht beteiligen. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam ASD/BSD
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- E-Mail:
jugendamt@lage.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-538
- E-Mail:
- d.schoder@lage.de