BIS: Suche und Detail

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Beschreibung

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) zur Seite.

Sie nimmt die “Mittlerfunktion” zwischen dem Jugendgericht, der Staatsanwaltschaft und den Betroffenen ein.

Die Beratung ist

  • kostenlos
  • unabhängig und
  • unterliegt der Schweigepflicht

 

§ 52 SGB VIII, § 38 und 50 JGG

Alle notwendigen Voraussetzungen sowie die erforderlichen Unterlagen werden im einem persönlichen Beratungsgespräch thematisiert.

Fachteam ASD/ BSD

Die JuHiS nimmt keine anwaltliche Funktion ein. Stattdessen sollen junge Menschen, die straffällig geworden sind, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden, um Benachteiligungen zu vermeiden

Sobald gegen einen jungen Menschen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, erhält die JuHiS eine Mitteilung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und unterbreitet den Betroffenen sowie deren Erziehungsberechtigten ein Beratungsangebot.

Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen