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Führungszeugnis
Kurzbeschreibung
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. |
Beschreibung
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll). Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. |
- Personalausweis,
- eID-Karte oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen (z.B. die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses)
Fachteam Bürgerservice
Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei Ihrer Gemeinde oder Stadt beantragen. |
Gebühr von EUR 13,00
Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.
Bargeldzahlung
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Bürgerservice
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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- Telefon:
05232 601-330 - Fax:
05232 601-9330 - E-Mail:
infobs@lage.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-330
- E-Mail:
- buergerservice@lage.de