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Wohnberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.
Beschreibung
Sogenannte Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Für den Bezug einer Sozialwohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Hierfür ist durch den Wohnungssuchenden ein Antrag zu stellen.
Arten:
- Allgemeiner WBS:
Wohnungssuche im Gebiet der Stadt Lage oder in NRW - Gezielter WBS:
Bezug einer bestimmten Wohnung in Lage. Vermietererklärung ist durch den Vermieter auszufüllen.
Einkommensgrenze:
- 1 Personenhaushalt: 20.420,00 Euro
- 2 Personenhaushalt: 24.600,00 Euro
- Jede weitere Person: 5.660,00 Euro
Wohnungsgröße:
- Alleinstehend: 50 qm²
- 2 Personenhaushalt: 65 qm² oder 2 Wohnräume
- 3 Personenhaushalt: 80 qm² oder 3 Wohnräume
- 4 Personenhaushalt: 95 qm² oder 4 Wohnräume
Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich für jede weitere Person um 15 qm² oder einen Wohnraum. Die Größe darf um 5 qm² überschritten werden.
Berechnung des Einkommens:
Für die Einkommensberechnung ist zunächst von dem Jahresbruttoeinkommen des gesamten Haushaltes auszugehen. Das Bruttoeinkommen wird um die Werbungskosten reduziert. Außerdem wird das Einkommen um Pauschalbeträge oder bestimmte nachgewiesene Beiträge gekürzt.
- Gehaltsabrechnungen 12 Monate
- Lohnsteuerbescheinigung
- Einkommenssteuerbescheide (bei erhöhten Werbungskosten)
- Aktuellen Leistungsbescheid (ALG I, ALG II)
- Aktuellen Rentenbescheid, Zusatzrente
- Sozialhilfebescheid SGB XII
- Krankengeldbescheid
- Studienbescheinigung, Bafög-Bescheid (bei Studenten)
- BAB-Bescheid, Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag
- Mutterpass mit voraussichtlichen Entbindungstermin (bei Schwangeren)
- Gültiger Schwerbehindertenausweis
- Aktueller Bescheid über Pflegegrad
Fachteam Planen
Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
- Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze
- Einhaltung der Wohnungsgröße
Die Gebühr für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins belaufen sich zwischen 0 Euro - 10 Euro je nach Einkommen.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Planen
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-616
- E-Mail:
- t.alisch@lage.de