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Sorgeerklärung
Beschreibung
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie eine Sorgeerklärung abgeben – eine Erklärung, dass sie die Sorge für Ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen.
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Fachteam Verwal. Jugend, Kindergärten
Das Kind muss noch minderjährig sein. |
Der Termin dauert in der Regel zwischen 30 bis 60 Minuten. Die Urkunden werden im Termin direkt ausgehändigt. |
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Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin in dem für Sie zuständigen Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen, am besten gemeinsam. In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen dann vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt. |
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten
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- Am Drawen Hof 1
- 32791 Lage
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05232 601-557
- E-Mail:
- b.mueller@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-550
- E-Mail:
- d.nierle@lage.de
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- Telefon:
- 05232 601-515
- E-Mail:
- h.winter@lage.de